Das digitale Europa soll sicherer werden: Deshalb stellt die EU mit der NIS2-Richtlinie hohe Anforderungen an die Cyber-Sicherheit in gesellschaftlich wichtigen Branchen (Energie, Verkehr, Gesundheit, öffentliche Verwaltung). Betroffene Unternehmen und Einrichtungen müssen unter anderem angemessene Maßnahmen in folgenden Bereichen setzen:
NIS steht für Netzwerk- und Informationssicherheit. Die aktualisierte Richtlinie der EU zur Cybersicherheit ist am 16. Jänner 2023 in Kraft getreten und muss von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit NIS2 werden die Anforderungen an die Cyber-Resilienz von betroffenen Einrichtungen deutlich strenger und die Sanktionen verschärft. Geschäftsführer und Vorstände sind für die Umsetzung verantwortlich und haften bei Verstößen.
„Wichtige“ und „wesentliche“ Einrichtungen ab 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von 10 Mio. Euro. In Österreich betrifft das im Gegensatz zur ersten NIS-Richtlinie bis zu 3.400 Unternehmen und Organisationen zusätzlich. Weil jetzt auch die Sicherheit der Lieferketten gewährleistet sein muss, sind indirekt noch viel mehr Unternehmen betroffen. Unternehmen müssen selbst abklären, ob sie unter die Kriterien der Richtlinie fallen.
Werden bei betroffenen Einrichtungen Verstöße gegen die Auflagen der Richtlinie festgestellt, dann können Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden.
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